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Alt 01.05.2005, 21:30   Visumantrag an der span. Botschaft in St. Domingo abgelehnt Beitrag #1
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Visumantrag an der span. Botschaft in St. Domingo abgelehnt

Hallo zusammen,

Auch Greenhorns haben Fragen
Der Grund, warum ich mich registriert habe, ist Folgender.

Wollte meine Urlaubsbekanntschaft (DomRep-Staatsbürgerin) für ein paar Wochen zum Besser-Kennen-Lernen nach Hause einladen.
Die erforderlichen Dokumente waren alle vorhanden.
Das spanische Konsulat in Santo Domingo, welches für Touristenvisa zuständig ist, lehnte allerdings mit nachstehendem Schreiben ab.

En respuesta a su solicitud de visado de estancia le comunico que ha sido denegado de conformidad con el articulo 15 y en relación con el articulo 5 del convenio de aplicación del acuerdo de Schengen de 19 de junio 1990;y el articulo 28 del real decreto 2393/2004, de 30 de diciembre, por el que se aprueba el reglamento de la ley Orgánica 4/2000, de 11 de enero, sobre derechos y libertades extranjero en España y su integración social, que establece que deberá acreditarse la situación profesional y socioeconómica del solicitante; la disposición del medio de subsistencia suficiente; la garantía de retorno al país de procedencia; la residencia en el país de la solicitud, así como los vínculos o arraigo en el país de la solicitud.

La presente resolución agota la vía administrativa y contra la misma puede interponer recursos potestativo de reposición ante el cónsul general de España en santo domingo, en el plazo de un mes a contar desde el día siguiente al de su notificación ,de conformidad con la ley del Réjimen jurídico de las administraciones publicas del procedimiento administrativo; o recursos contencioso administrativo ante la sala correspondiente del tribunal superior de justicia de Madrid en el plazo de dos meses a contar desde el día siguiente a la fecha de recibo de esta notificación .
Lo que de conformidad con lo establecido en los artículos 58 y 59 de la ley 30/92, de 26 de noviembre, del régimen jurídico de las administraciones publicas y del procedimiento administrativo común, en su relación dada por la ley 4/99, de 13 de enero, se notifica a UD. A los efectos oportunos.


Ich bin der spanischen Amtssprache nicht mächtig.
So was ich da rauslese, ist das "0815-blabla", ohne wirkliche Begründung (zu wenig Einkommen, keine Garantie auf Rückkehr o.ä.)...man solle es einfach noch einmal versuchen...pro Antrag kassiert das Konsulat ja mächtig an Kohle.
Ich denke, es geht da nur ums Abzocken.

Neben den Antragsgebühren muss auch jedesmal eine Reiseversicherung "PALIC", die Angehörige in der DomRep mitversichert, abgeschlossen werden.
Das Ding kostet €120. Und bei Storno, wenn dann die Visa-Absage kommt, erhält man lediglich einen Bruchteil retour. Nur mit Datum-Änderung is nix.
Meine Versicherung für Europa (www.konsulate.de/arkv/arkv_gaeste_ausland.php), die anscheinend neben der zuvor erwähnten "Palic" bestehen muss, kann ich zum Glück ohne Kosten abändern lassen.


Allerdings stellen sich mich ein paar Fragen.
Es wäre sehr nett von Euch, wenn Ihr mir ein wenig weiterhelfen könntet.

- Kann meine Bekanntschaft erst wieder nach einem oder zwei Monate erneut um Visa ansuchen?

- Könnte man vorher irgendwo Beschwerde einreichen? (Bringt das überhaupt was?)

- Möglichkeit, billiger an die "Palic" ranzukommen? (ist diese Versicherung überhaupt notwendig?)

- Einladung und Verpflichtungserklärung, welche im Original vorliegen müssen, wurden nicht abgestempelt. Theortisch könnte man diese wieder verwenden; das Datum ist allerdings schon etwas älter, von Anfang März;
Ist das praktisch auch möglich? Fällt das nicht auf?

- Vorsprache am Konsulat zu zweit von Vorteil?

- Weitere Tipps?
- Erfahrungsberichte?


Vielen vielen Dank im voraus.
Grüße, TomDeRepDom
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Alt 01.05.2005, 22:24   Visumantrag an der span. Botschaft in St. Domingo abgelehnt Beitrag #2
Forengründer
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2003
Beiträge: 2.082
Standard Dominikanische Republik - Visum beantragen für Spanien?

Hallo Tom!

Wohnst Du in Spanien oder warum hast Du ein Visum bei der spanischen Botschaft beantragt?

Hast Du das "normale" Besuchsvisum (3 Monate) für die Schengenstaaten beantragt?

Gruß
Matthias
Forengründer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2005, 00:10   Visumantrag an der span. Botschaft in St. Domingo abgelehnt Beitrag #3
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Matthias,

Ich wohne in Österreich.
Für Touristenvisa (Schengen) ist das spanische Konsulat zuständig; für Heirat etc. das österr.

Das Visum hat meine dominikanische Bekannte beantragt, nicht ich.

Grüße,
TomDeRepDom
  Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2005, 01:50   Visumantrag an der span. Botschaft in St. Domingo abgelehnt Beitrag #4
Forengründer
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2003
Beiträge: 2.082
Standard Visum für Österreich Santo Domingo Dominikanische Republik

Hallo Tom!

Zitat:
ohne wirkliche Begründung (zu wenig Einkommen, keine Garantie auf Rückkehr o.ä.)
Das ist eine sehr gute Begründung!!! Genau aus diesem Gründen verwehren auch deutsche Botschaften die Visumserteilung.

Zitat:
pro Antrag kassiert das Konsulat ja mächtig an Kohle.
Was kostet denn die Beantragung bei den Spaniern?

Zitat:
Neben den Antragsgebühren muss auch jedesmal eine Reiseversicherung "PALIC", die Angehörige in der DomRep mitversichert, abgeschlossen werden. Das Ding kostet €120. Und bei Storno, wenn dann die Visa-Absage kommt, erhält man lediglich einen Bruchteil retour. Nur mit Datum-Änderung is nix.
Empfehlung: http://www.provisit.de/ Die sind flexibel!

Was genau ist "PALIC"?

Zitat:
Kann meine Bekanntschaft erst wieder nach einem oder zwei Monate erneut um Visa ansuchen?
Probieren kann Sie es, jedoch wird die Erfolgsaussicht genauso schlecht sein, wie jetzt. Außerdem sehen die auf der Botschaft mit Sicherheit, dass vor 1 oder 2 Monaten bereits ein Antrag abgelehnt wurde. Warum sollte man jetzt also eine Einreiseerlaubnis erteilen?

Zitat:
Könnte man vorher irgendwo Beschwerde einreichen? (Bringt das überhaupt was?)
Auf deutschen Botschaften geht sowas. kann mir nicht vorstellen, dass es bei den Spaniern nicht gehen soll ...

Oftmals zeigt man sich bei einer Sicherheitshinterlegung nachträglich doch bereit das Visum zu erteilen.

Zitat:
Einladung und Verpflichtungserklärung, welche im Original vorliegen müssen, wurden nicht abgestempelt. Theortisch könnte man diese wieder verwenden; das Datum ist allerdings schon etwas älter, von Anfang März;Ist das praktisch auch möglich? Fällt das nicht auf?
Was steht in Deiner Verpflichtungserklärung?

Gültigkeit: "Ab Einreise 3 Monate" oder ein genauer Zeitraum?


Gruß
Matthias
Forengründer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2005, 01:56   Visumantrag an der span. Botschaft in St. Domingo abgelehnt Beitrag #5
Forengründer
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2003
Beiträge: 2.082
Standard Re: Visumantrag an der span. Botschaft in St. Domingo abgele

Zitat:
Zitat von TomDeRepDom
- Vorsprache am Konsulat zu zweit von Vorteil?
Auch ja, schau Dir mal das an:
http://www.latinoportal.de/portal/ftopic819.html

Hilft in diesem Zusammenhang sicher weiter, um ein Gefühl zu bekommen was Botschaften so hören wollen ...

M.
Forengründer ist offline   Mit Zitat antworten
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