Heirat in Deutschland <-> Dänemark
Viele, die einen ausländischen Partner heiraten möchten, fahren dazu nach Dänemark. Hier ein mögliches Beispiel im direkten Vergleich (ein Ehepartner deutsch, der andere mexikanisch):
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland:
Deutscher Partner
- Ausweis
- Abstammungsurkunde (vom Standesamt des Geburtsortes)
Mexikanischer Partner
- Gültiger Reisepass mit gültigem Aufenthaltsvisum
- Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
- Familienstandsbescheinigung (Ledigkeitsbescheinigung) mit deutscher Übersetzung (vom Personenstandsregister der Heimatbehörde)
- Evtl. Heiratsurkunde der Eltern mit deutscher Übersetzung
- Einkommensnachweis (zur Berechnung der Gebühren des Oberlandesgerichts)
Es ist hierbei egal, ob der ausländische Partner eine Frau oder ein Mann ist. Auf die Heiratsurkunde der Eltern kann verzichtet werden, sie ist nicht obligatorisch. Grundsätzlich gilt: Die Antragsstellung in Deutschland ist
nicht bundeseinheitlich geregelt. Welche Unterlagen benötigt werden liegt im Ermessen des jeweiligen Standesamtes, hängt vom Land des ausländischen Antragstellers ab und auch vom Oberlandesgericht, dem die Unterlagen anschließend zur Prüfung vorgelegt werden. Es kann sein, dass ein Standesamt eine Heiratsurkunde der Eltern benötigt, ein anderes Standesamt in einer Nachbarstadt diese nicht verlangt. Das hängt z.B. davon ab, ob die Namen der Eltern in der Geburtsurkunde des Kindes vermerkt sind oder nicht.
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung in Dänemark:
Deutscher Partner
- Personalausweis oder Reisepass
- Abstammungsurkunde (vom Standesamt des Geburtsortes)
- Familienstandsbescheinigung (Ledigkeitsbescheinigung)
Mexikanischer Partner
- Gültiger Reisepass mit gültigem Aufenthaltsvisum
- Geburtsurkunde mit deutscher oder englischer Übersetzung
- Familienstandsbescheinigung (Ledigkeitsbescheinigung)
Im Gegensatz zu Deutschland ist in Dänemark die Antragsstellung einheitlich geregelt. Egal aus welchen Ländern die Partner kommen (Kuba, DomRep, Mexiko...), es werden im Allgemeinen diese Unterlagen benötigt (in Ausnahmefällen kann auch auf eine Geburtsurkunde verzichtet werden, das muss aber mit dem Standesamt geklärt werden). Auf diese Weise entfallen alle weiteren Unterlagen, wie z.B. eine Heiratsurkunde der Eltern, etc.

Der große Vorteil liegt aber in der Familienstandsbescheinigung: diese braucht nicht von der Heimatbehörde ausgestellt zu sein - es reicht die Familienstandsbescheinigung zu Heiratszwecken aus Deutschland, die man für € 5,- bei jedem Einwohnermeldeamt/jeder Bürgerberatung kombiniert mit der Meldebescheinigung bekommt (insofern man hier in Deutschland gemeldet ist).
Das weitere Verfahren
Hat man alle Unterlagen zusammen, werden sie in Deutschland vom Standesamt dem jeweiligen Oberlandesgericht zur Prüfung vorgelegt. Das dauert 2-3 Wochen, wenn keine Komplikationen auftreten (Beispiel: in einigen Bundesstaaten Mexikos dürfen Frauen schon mit 15 oder 16 Jahren heiraten. Ist die Ledigkeitsbescheinigung dann erst ab dem 18. Lebensjahr ausgestellt, dann ist dies nicht der frühestmögliche Zeitpunkt und könnte beanstandet werden).
In Dänemark entfällt die Prüfung (Ausnahme: wenn ein Partner bereits geschieden oder verwitwet ist, muss (nur) das Scheidungsurteil/die Sterbeurkunde vom Staatsamt in Aabenraa gutgeheißen werden, Dauer 2 - 3 Wochen, dann wird es einem mit Stempel wieder zurückgeschickt).
Man macht z.B. in Tönder einfach telefonisch einen Termin beim Standesamt zur Antragsstellung aus und bringt dann alle Unterlagen mit. Montags ist der einzige Tag in der Woche, an dem man auch ohne Termin vorsprechen kann (wenn man es ganz eilig hat). Man muss dann aber sehr lange warten, da alle anderen mit Termin zuerst drankommen, evtl. kommt man gar nicht mehr dran. Anders die Gemeinde Bov: sie möchte alle Unterlagen als Kopien/Fax im Voraus haben.

Man braucht zum Heiraten in Dänemark keine Vermittlungsagentur und auch keine Vermittlungsgebühr.
Nach dänischem Recht muss ein heiratswilliges Paar sich während der Zeit des Aufgebotes die 2-3 Tage in Dänemark aufhalten. Man wird noch in derselben Woche getraut. Beispiel: Montags oder Dienstags Vorsprache beim Standesamt, am Donnerstag wird man getraut. Oder: Dienstag oder Mittwoch Vorsprache beim Standesamt, am Freitag wird man getraut.
Da die Formalitäten in Dänemark so einfach sind, hat mittlerweile ein richtiger Hochzeitstourismus nach Dänemark eingesetzt. Die grenznahen Kommunen in Tönder, Aabenraa, Bov und Sonderborg haben sich darauf spezialisiert, die Standesämter sprechen Deutsch. Es steht einem frei, ob man Ringe austauschen möchte, Trauzeugen werden (auf Wunsch) gestellt und die Trauungen finden im 10-15-Minuten-Takt statt. Die Trauung ist kostenlos, die Trauzeugen dürfen keine Geschenke annehmen, die Antragsstellung kostet 500 Dänische Kronen (ca. € 70). Dafür gibt es eine 5-sprachige Heiratsurkunde in 2-facher Ausfertigung, die in Deutschland sofort anerkannt wird (unkomplizierter, wenn beide Ehepartner ihren Namen beibehalten). Möchte man darüber hinaus noch ein eigenes Familienbuch mit einer beglaubigten Abschrift in Deutsch, so kann man das bei der deutschen Gemeinde-/Stadtverwaltung nachträglich beantragen. In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Gebührenordnung: die Trauungen sind auch kostenlos, die Gebühr für die Antragsstellung schwanken je nach Gemeinde zwischen 50 – 70 €, bei Ausländerbeteiligung jedoch klettern sie schnell über 90 €. Das Oberlandesgericht berechnet einkommensabhängig auch noch eine Prüfungsgebühr - insgesamt können sich so Gebühren bis zu € 300 summieren. Aber auch das deutsche Eheschließungsrecht hat sich vereinfacht: Ringe brauchen auch hier nicht ausgetauscht zu werden, Trauzeugen werden nicht mehr benötigt, die öffentliche Bekanntmachung und die Zeit des Aufgebots fällt weg (früher 6 Wochen) und man braucht auch kein Gesundheitszeugnis mehr.
Hier noch einmal ausgewählte Links zum Nachlesen: 8)
http://www.toender.dk/default.asp?mnu=78#tysk
http://www.aabenraakom.dk/default.asp?infoId=1388458
http://www.bov.dk/sw181.asp